Eurospider Suche: atf://108-V-163
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62 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://108-V-163
  1. 108 V 163
    Relevanz
    35. Urteil vom 20. September 1982 i.S. Zähner gegen Kantonale Abteilung für Arbeitslosenversicherung, Freiburg, und Kantonale Rekurskommission in Sachen Arbeitslosenversicherung, Freiburg
    Regeste [D, F, I] Art. 26 Abs. 2 AlVV. Zur Abgrenzung der arbeitslosenversicherungsrechtlichen Umschulung und Weiterbildung von der Grund- und allgemeinen beruflichen Weiterausbildung.
  2. 111 V 271
    Relevanz
    53. Urteil vom 11. September 1985 i.S. Schläpfer gegen Industrie-, Gewerbe- und Arbeitsamt des Kantons Aargau und Versicherungsgericht des Kantons Aargau
    Regeste [D, F, I] Art. 26 Abs. 3 lit. b AlVG, Art. 26 Abs. 2 AlVV, Art. 59 f. AVIG. Abgrenzung der arbeitslosenversicherungsrechtlichen Umschulung und Weiterbildung von der Grund- und allgemeinen beruflichen Weiterausbildung.
  3. 104 V 117
    Relevanz
    26. Extrait de l'arrêt du 12 mai 1978 dans la cause Office fédéral de l'industrie, des arts et métiers et du travail contre Dinu et Commission cantonale d'arbitrage pour l'assurance-chômage du canton de Vaud
    Regeste [D, F, I] Art. 26 AlVV. - Die Vorbereitung auf die eidgenössische medizinische Fachprüfung kann den Umschulungs- oder Weiterbildungskursen nicht gleichgestellt werden (Erw. 1 und Erw. 2). - Die Vorbereitung auf diese Prüfung ist unter bestimmten Umständen kein Hi...
  4. 103 V 105
    Relevanz
    25. Extrait de l'arrêt du 23 mars 1977 dans la cause Office fédéral de l'industrie, des arts et métiers et du travail contre Goetschmann et Commission cantonale genevoise de recours en matière d'assurance-chômage
    Regeste [D, F, I] Art. 26 Abs. 3 lit. b AlVG und Art. 20 AlVV. Begriff der Umschulungs-und beruflichen Weiterbildungskurse.
  5. 108 V 103
    Relevanz
    26. Auszug aus dem Urteil vom 18. August 1982 i.S. Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit gegen Frei und Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen
    Regeste [D, F, I] Art. 19 Abs. 2 AlVV. Das Erfordernis der Überprüfbarkeit der beitragspflichtigen Beschäftigung (Art. 9 Abs. 2 AlVB) gilt sinngemäss auch im Rahmen des Art. 19 Abs. 2 AlVV, wenn zu beurteilen ist, ob der Auslandaufenthalt zu Ausbildungszwecken zu einer V...
  6. 107 V 113
    Relevanz
    24. Urteil vom 10. Februar 1981 i.S. M. gegen Öffentliche Arbeitslosenkasse Thun-Oberland und Versicherungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 9 Abs. 2 AlVB, Art. 13 Abs. 4 und Art. 15 Abs. 1 AlVV. - Begriff des Teilzeitbeschäftigten (Erw. 2b). - Begriff der regelmässigen Beschäftigung eines Teilzeitbeschäftigten (Erw. 3). - Bei Teilzeitbeschäftigung sind 8 2/3 Wochen, während denen der V...
  7. 113 V 71
    Relevanz
    12. Auszug aus dem Urteil vom 30. Januar 1987 i.S. W. gegen Arbeitslosenkasse des Schweizerischen Metall- und Uhrenarbeiterverbandes und Kantonale Rekurskommission für die Arbeitslosenversicherung, Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 45 Abs. 3 AlVV, Art. 30 Abs. 3 AVIG: Einstellung in der Anspruchsberechtigung. Die Fristen in Art. 45 Abs. 3 Satz 2 AlVV bzw. Art. 30 Abs. 3 Satz 4 AVIG beziehen sich auf die Vollstreckung bereits verfügter Einstellungen. Sie stehen der nachträglic...
  8. 107 V 112
    Relevanz
    23. Auszug aus dem Urteil vom 27. März 1981 i.S. Städtische Arbeitslosenkasse Bern gegen Reber und Versicherungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 13 Abs. 3 AlVV. Der gemäss Art. 12 Abs. 1 AlVV massgebende Zeitraum von 365 Tagen wird nicht nur um die Dauer ganztägiger, sondern - unter Umrechnung auf ganze Tage - auch um diejenige nur teilweiser krankheits- oder unfallbedingter Verhinderungen ...
  9. 102 V 228
    Relevanz
    56. Urteil vom 3. Dezember 1976 i.S. Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit gegen Gächter und Obergericht des Kantons Aargau
    Regeste [D, F, I] Versicherungsfähigkeit von Lehrlingen. - Die Sonderregelung gemäss Art. 3 Abs. 1 AlVV kann nicht Anwendung finden auf Personen, die sich erst nach Abschluss der Lehre bei einer Arbeitslosenversicherungskasse anmelden. Die Tage der Lehrzeit gelten nicht ...
  10. 102 V 221
    Relevanz
    54. Auszug aus dem Urteil vom 15. Dezember 1976 i.S. Krauer gegen Arbeitslosenversicherungskasse des Kantons Zürich und Rekurskommission für die Arbeitslosenversicherung des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Arbeit, die lediglich mit drei Mahlzeiten täglich entschädigt wird, stellt in der Regel für die Belange der Arbeitslosenversicherung keine Erwerbstätigkeit dar.

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