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Regeste

Art. 397bis Abs. 1 lit. f StGB, Art. 4 VStGB 1, Art. 1 VStGB 3; Halbgefangenschaft.
Die Halbgefangenschaft kann nur gewährt werden, wenn die Gesamtdauer mehrerer, im Vollzug zusammentreffender Gefängnisstrafen sechs Monate nicht übersteigt.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 397bis Abs. 1 lit. f StGB, Art. 4 VStGB 1, Art. 1 VStGB 3

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