81 I 286
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Regeste

Militärpflichtersatz.
1. Die Verfügungen der sanitarischen Untersuchungskommission, durch welche der Wehrmann dienstuntauglich erklärt wird, sind für das Bundesgericht verbindlich.
2. Kantonale Entscheide über Steuererlass unterliegen der Verwaltungsgerichtsbeschwerde nicht.