95 I 593
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Regeste

Kantonales Strafverfahren. Willkür.
Bestimmung einer kantonalen StPO, wonach die Nichtigkeitsbeschwerde zulässig ist, wenn das Gericht nicht in der vollen Besetzung beraten und geurteilt hat. Es ist willkürlich, diese Bestimmung in dem Sinne auszulegen, dass das Urteil nicht nichtig sei, wenn ein Richter im Laufe der Verhandlungen ersetzt wird, ohne dass die Verhandlungen nochmals von vorne durchgeführt werden.