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Regeste

Art. 16 Abs. 3, Art. 17 SVG; Art. 32 Abs. 1 VZV.
Art. 32 Abs. 1 VZV, wonach der Führerausweis entzogen werden muss, wenn der Führer während der Dauer eines rechtmässigen Ausweisentzugs ein Motorfahrzeug gelenkt hat, ist durch Art. 16/17 SVG gedeckt und somit gesetzmässig (E. 2).

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Referenzen

Artikel: Art. 32 Abs. 1 VZV, Art. 16 Abs. 3, Art. 17 SVG