Eurospider Suche: atf://102-V-223
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20 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://102-V-223
  1. 102 V 223
    Relevanz
    55. Urteil vom 3. Dezember 1976 i.S. Renggli gegen Kantonale Arbeitslosenversicherungskasse Schaffhausen und Rekurskommission der Arbeitslosenversicherung des Kantons Schaffhausen
    Regeste [D, F, I] Art. 13 Abs. 1 AlVG. Arbeitnehmereigenschaft des Minderheitsaktionärs und Verwaltungsrates einer Familien-Aktiengesellschaft, der im Betrieb der Aktiengesellschaft mitarbeitet?
  2. 102 V 228
    Relevanz
    56. Urteil vom 3. Dezember 1976 i.S. Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit gegen Gächter und Obergericht des Kantons Aargau
    Regeste [D, F, I] Versicherungsfähigkeit von Lehrlingen. - Die Sonderregelung gemäss Art. 3 Abs. 1 AlVV kann nicht Anwendung finden auf Personen, die sich erst nach Abschluss der Lehre bei einer Arbeitslosenversicherungskasse anmelden. Die Tage der Lehrzeit gelten nicht ...
  3. 102 V 119
    Relevanz
    26. Urteil vom 24. Mai 1976 i.S. Pappagallo gegen Kantonales Arbeitsamt und Kantonale Rekurskommission für Arbeitslosenversicherung Solothurn
    Regeste [D, F, I] Art. 18 und 25 Abs. 2 AlVG, Art. 4 Abs. 1 und 2 AlVV. Um gültig zu sein, muss die Entlassung aus der Mitgliedschaft grundsätzlich durch beschwerdefähige Verfügung erfolgen.
  4. 103 V 44
    Relevanz
    10. Auszug aus dem Urteil vom 8. Februar 1977 i.S. Arbeitslosenversicherungskasse ARLO Laufen gegen Kantonales Arbeitsamt Bern und Versicherungsgericht des Kantons Bern betreffend Chopra
    Regeste [D, F, I] Art. 53 AlVG. Die Arbeitslosenversicherungskasse ist nicht befugt, eine auf ihr Ersuchen von der zuständigen kantonalen Amtsstelle erlassene Verfügung anzufechten.
  5. 102 V 54
    Relevanz
    14. Urteil vom 7. April 1976 i.S. Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit gegen Hürlimann und Rekurskommission des Kantons Zug
    Regeste [D, F, I] Art. 15 Abs. 1 und Art. 16 Abs. 1 AlVG. Beginn der gemäss kantonalem Recht obligatorischen Mitgliedschaft bei einer Arbeitslosenversicherungskasse (Erw. 2). Art. 11 Abs. 1 AlVV. Rechtswirkungen der formlosen Anmeldung (Erw. 3).
  6. 104 V 201
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    50. Urteil vom 22. September 1978 i.S. Wormser gegen Arbeitslosenversicherungskasse des Kantons Zürich und Rekurskommission für die Arbeitslosenversicherung des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 24 Abs. 2 lit. b AlVG, Art. 9 Abs. 2 AlVB und Art. 12 Abs. 1 AlVV 1977. Die Frage der Arbeitnehmereigenschaft in der Arbeitslosenversicherung ist grundsätzlich nach dem AHV-Beitragsstatut zu beantworten (Anpassung der Rechtsprechung an das seit 1. ...
  7. 81 II 635
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    94. Urteil der II. Zivilabteilung vom 4. November 1955 i. S. J. und R. Müller gegen Ackermann.
    Regeste [D, F, I] Voraussetzungen der Ausübung eines Vorkaufsrechtes nach Art. 6 E GG bei einem in Miteigentum stehenden bäuerlichen Gewerbe. a) Die Verwandten (Nachkommen usw.) eines Miteigentümers haben, wenn dieser seinen Anteil verkauft, ein Vorkaufsrecht, das demjen...
  8. 121 V 345
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    51. Auszug aus dem Urteil vom 19. Dezember 1995 i.S. Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit gegen T. und Versicherungsgericht des Kantons Solothurn
    Regeste [D, F, I] Art. 18 Abs. 1, Art. 19 und 21 AVIG. Im Kanton Solothurn haben Arbeitslose an Oster- und Pfingstmontag Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung.
  9. 100 II 6
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    3. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 20. März 1974 i.S. Imgrüth gegen Huser
    Regeste [D, F, I] Genehmigung des Freihandverkaufs eines Mündelgrundstückes (Art. 404 Abs. 3 ZGB); Zivilrechtsstreitigkeit (Art. 44/46 OG) Gegen den Entscheid einer vormundschaftlichen Aufsichtsbehörde, in welchem die gemäss Art. 404 Abs. 3 ZGB für den Verkauf eines Grun...
  10. 102 V 221
    Relevanz
    54. Auszug aus dem Urteil vom 15. Dezember 1976 i.S. Krauer gegen Arbeitslosenversicherungskasse des Kantons Zürich und Rekurskommission für die Arbeitslosenversicherung des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Arbeit, die lediglich mit drei Mahlzeiten täglich entschädigt wird, stellt in der Regel für die Belange der Arbeitslosenversicherung keine Erwerbstätigkeit dar.

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