Regeste
Art. 27 Ziff. 3 Abs. 1 StGB.
Die Strafbarkeit des als verantwortlich zeichnenden Redaktors hängt weder von dessen eigenem Verschulden noch demjenigen des eigentlichen Verfassers der beanstandeten Veröffentlichung ab.
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Articolo: Art. 27 Ziff. 3 Abs. 1 StGB