Eurospider Suche: atf://101-III-9
Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 
 
 
602 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://101-III-9
  1. 101 III 9
    Relevanz
    2. Entscheid vom 7. Mai 1975 i.S. Vögtlin.
    Regeste [D, F, I] Rechtsvorschlag. Ein versehentlich an ein unzuständiges Betreibungsamt gerichteter Rechtsvorschlag ist gültig.
  2. 91 III 1
    Relevanz
    1. Entscheid vom 4. März 1965 i.S. Bank Henry Ansbacher & Co.
    Regeste [D, F, I] Verfrühter oder hinfällig gewordener Rechtsvorschlag? Art. 74 SchKG. Beschwerde des Gläubigers wegen ungerechtfertigter Berücksichtigung des Rechtsvorschlages; Frist. (Erw. 1). Unter welchen Voraussetzungen ist ein vor der förmlichen Zustellung des Zahl...
  3. 149 III 218
    Relevanz
    27. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. A. gegen Kanton Basel-Landschaft und Betreibungsamt Basel-Landschaft (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_514/2022 vom 28. März 2023
    Regeste [D, F, I] Art. 74 Abs. 1 SchKG; Erhebung des Rechtsvorschlags per E-Mail. Die Erhebung des Rechtsvorschlags per E-Mail ist zulässig. Allerdings gilt bei E-Mail-Eingaben ein strenges Empfangsprinzip und es bestehen erhebliche Beweisrisiken. Beweislast und Beweisma...
  4. 86 III 84
    Relevanz
    22. Entscheid vom 7. November 1960 i.S. Rickenbach.
    Regeste [D, F, I] Rechtsvorschlag. Art. 74 und 75 SchKG. Ein unbegrenzt lautender Rechtsvorschlag ist auf die ganze Betreibungssumme zu beziehen, auch wenn ihm eine Begründung beigefügt ist, die nur einen unbestimmten Teil der Forderung betrifft.
  5. 85 III 165
    Relevanz
    35. Auszug aus dem Entscheid vom 12. Oktober 1959 i.S. Sutter.
    Regeste [D, F, I] Ein mündlich bei der Zustellung des Zahlungsbefehls dem Betreibungsgehilfen oder Postboten gegenüber erklärter Rechtsvorschlag ist sogleich wirksam und gilt als beim Betreibungsamt selbst erhoben. Mit Rücksicht hierauf kann sich der Schuldner beschweren...
  6. 98 III 27
    Relevanz
    5. Entscheid vom 26. April 1972 i.S. L.
    Regeste [D, F, I] Rechtsvorschlag (Art. 74 SchKG). Befugnis des Betriebenen, bei der Zustellung des Zahlungsbefehls durch die Post gegenüber dem Postboten oder - im Falle der Abholung auf dem Postamt - gegenüber dem Schalterbeamten sogleich mündlich oder schriftlich Rech...
  7. 104 III 12
    Relevanz
    4. Entscheid vom 26. April 1978 i.S. X.
    Regeste [D, F, I] Fehlerhafte Zustellung eines Zahlungsbefehls; Frist für Beschwerde und Rechtsvorschlag. Ein fehlerhaft zugestellter Zahlungsbefehl entfaltet seine Wirkung dennoch, sobald der Schuldner von ihm Kenntnis erhält. Die Frist zur Erhebung einer Beschwerde (ge...
  8. 85 III 124
    Relevanz
    29. Entscheid vom 4. September 1959 i.S. Utiger.
    Regeste [D, F, I] Betreibungskosten. Sie können nicht allein Gegenstand des Rechtsvorschlages sein. Liegt aber ein gültiger Rechtsvorschlag betreffend die Forderung oder deren Vollstreckbarkeit vor, so umfasst er auch die Kostentragung. Art. 68 und 74 SchKG. Vergleich im...
  9. 97 III 12
    Relevanz
    4. Auszug aus dem Entscheid vom 22. Februar 1971 i.S. M.
    Regeste [D, F, I] Fristwahrung durch Postaufgabe. Art. 32 SchKG stellt die Postaufgabe einer an eine Amtsstelle gerichteten Sendung, die eine an eine Frist gebundene Mitteilung (hier: eine Rechtsvorschlagserklärung) enthält, der Übergabe dieser Mitteilung an die Amtsstel...
  10. 87 III 50
    Relevanz
    10. Entscheid vom 25. Mai 1961 i.S. Matti.
    Regeste [D, F, I] Betreibungsart (Art. 38 ff. SchKG). Eine Betreibung, die mit einem Zahlungsbefehl für die Betreibung auf Pfandverwertung eingeleitet worden ist, kann nicht auf dem Wege der Pfändung oder des Konkurses fortgesetzt werden, selbst wenn der Gläubiger im For...

Suchtipp

Sie können Ihre Suche auf Entscheide aus einem bestimmten Zeitraum einschränken, indem Sie bei den Einschränkungen ein Anfangs- und Endjahr wählen.