Regeste
Art. 36 Abs. 2 SVG, Art. 1 Abs. 8 Satz 2 VRV; Rechtsvortritt auf Strassenverzweigungen.
Die Kreuzung, Gabelung oder Einmündung von Garage- und Parkplatzausfahrten usw. bilden im Verhältnis untereinander Verzweigungen, auf denen das von rechts kommende Fahrzeug den Vortritt hat (E. 3-5).
Art. 36 Abs. 4 SVG; Vortrittsrecht.
Der Rückwärtsfahrer ist auf Verzweigungen vortrittsbelastet; offengelassen, ob dies auch gegenüber Fahrzeugen gilt, die eine untergeordnete Verkehrsfläche befahren (E. 6).