Eurospider Suche: atf://100-IA-357
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245 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://100-IA-357
  1. 100 Ia 357
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    51. Urteil vom 30. Oktober 1974 i.S. Dr. X. gegen Anwaltskammer des Kantons Luzern
    Regeste [D, F, I] Art. 4 und 31 BV; Disziplinarrecht des Anwaltes. Disziplinarmassnahmen haben dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu entsprechen; Missachtung dieses Grundsatzes, wenn gegenüber einem Anwalt, der wegen Urkundenfälschung zu vier Monaten Gefängnis unter ...
  2. 108 Ia 230
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    43. Auszug aus dem Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 25. November 1982 i.S. D. gegen Aufsichtskommission über die Rechtsanwälte im Kanton Zürich (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 31 BV; Anwaltsdisziplinarrecht. Ob ein im Tatkanton disziplinierter Anwalt durch die Aufsichtsbehörde des Stammkantons zusätzlich belangt werden darf, beurteilt sich nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Eine weitere Sanktion rechtfertigt si...
  3. 108 Ia 316
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    61. Auszug aus dem Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 25. November 1982 i.S. R., S. und Z. gegen Obergericht des Kantons Zürich (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Anwaltsdisziplinarrecht; Meinungsäusserungsfreiheit; Öffentlichkeit der Verhandlungen. 1. Die in Art. 10 EMRK garantierte Meinungsäusserungsfreiheit ist nicht verletzt, wenn ein Anwalt diszipliniert wird, weil er unsachliche Kritik geübt und sich dabei ...
  4. 97 I 831
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    118. Urteil vom 22. Dezember 1971 i.S. X. gegen Aufsichts kommission über die Rechtsanwälte im Kanton Zürich.
    Regeste [D, F, I] Disziplinarrecht der Anwälte. Verletzung des Berufsgeheimnisses. Der Entscheid, mit dem ein Anwalt disziplinarisch bestraft wird, ist kein Straferkenntnis im Sinne von Art. 268 Ziff. 3 BStP (Erw. 1). Verhältnis des kantonalen Disziplinarrechts zum eidge...
  5. 94 I 67
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    11. Urteil vom 9. April 1968 i.S. Reinert gegen M. und Anwaltskammer des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Art. 88 OG. Disziplinarverfahren gegen Beamte und gegen Angehörige freier Berufe, die der staatlichen Aufsicht unterstehen. Der Verzeiger ist nicht befugt, gegen die Einstellung des Disziplinarverfahrens über den angezeigten Tatbestand und gegen einen f...
  6. 98 Ia 356
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    59. Urteil vom 4. Oktober 1972 i.S. Dr. X. gegen Anwaltskammer des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Art. 4 und 58 BV, Art. 5 Üb. Best. BV; Disziplinarverfahren gegen Rechtsanwalt. 1. Keine Verletzung von Art. 5 Üb. Best. BV, wenn Basler Anwalt in Bern diszipliniert wird (Erw. 1). 2. Zuständigkeit der Berner Anwaltskammer gegenüber Basler Rechtsanwalt,...
  7. 110 Ia 95
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    20. Auszug aus dem Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 31. August 1984 i.S. X. gegen Anwaltskammer des Kantons Bern (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 4 BV. Anwaltsrecht. Disziplinarische Verantwortlichkeit des Anwalts, der ein offensichtlich übersetztes Honorar verlangt. Die Disziplinierung setzt ein Verschulden, jedoch keine Absicht voraus (Präzisierung der Rechtsprechung).
  8. 113 Ia 279
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    44. Auszug aus dem Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 22. Oktober 1987 i.S. C. gegen Anwaltskammer des Kantons Bern (Staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 31 BV; Disziplinarrecht der Rechtsanwälte. Der Anwalt, der gegen eine Pauschalentschädigung für eine soziale Institution tätig ist, die Bedürftigen unentgeltliche Rechtsberatung und Vertretung im Prozess gewährt, verletzt im Lichte der Handels- und...
  9. 102 Ia 28
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    6. Urteil vom 3. März 1976 i.S. Dr. X. gegen Aufsichtskammer über die Walliser Advokaten.
    Regeste [D, F, I] Art. 4 BV; Disziplinarrecht des Anwaltes. Disziplinarische Sanktionen mit überwiegendem Strafcharakter, wie Verweis und Busse, fallen unter den Grundsatz ne bis in idem.
  10. 128 I 346
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    32. Auszug aus dem Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung i.S. A. gegen Anwaltskammer des Kantonsgericht St. Gallen (staatsrechtliche Beschwerde) 2P.27/2002 vom 8. August 2002
    Regeste [D, F, I] Art. 6 und 7 EMRK; Disziplinaraufsicht über die Rechtsanwälte. Eine reine Disziplinarbusse in der Höhe von Fr. 5'000.- stellte weder eine strafrechtliche Anklage im Sinne von Art. 6 EMRK noch eine Strafe im Sinne von Art. 7 EMRK dar.

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