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Regeste

Notwendige Streitgenossenschaft.
Wer auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens oder auf Aufhebung eines unteilbaren Rechtsverhältnisses klagt, muss die Klage gegen alle (andern) an diesem Verhältnis Beteiligten richten, die weder als Mitkläger am Prozess teilnehmen noch zum voraus erklärt haben, das Urteil gegen sich gelten lassen zu wollen.
Abweisung einer Klage auf Nichtigerklärung oder Aufhebung eines Kaufvertrags, die eine der beiden Erbinnen der Verkäuferin nur gegen den Käufer, nicht auch gegen die am Vertrag festhaltende Miterbin eingeleitet hat.