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Regeste a

Beschwerdelegitimation (Art. 89 BGG).
Die Nachbarin kann die Überprüfung eines Bauvorhabens im Lichte all jener Rechtssätze verlangen, die sich rechtlich oder tatsächlich auf ihre Stellung auswirken können. Entscheidend ist, dass ihr im Fall des Obsiegens ein praktischer Nutzen entsteht (E. 2.2.3).

Regeste b

Lärmprognose (Art. 11 und 25 USG); Anwendung der Vollzugshilfe des "Cercle Bruit".
Beurteilungskriterien für Lärmimmissionen, die von einer öffentlichen Einrichtung ausgehen, wenn Immissionsgrenzwerte in der Bundesgesetzgebung fehlen; Bestätigung der Rechtsprechung (BGE 130 II 32 E. 2). Kann eine Überschreitung der Planungswerte aufgrund des aktuellen Kenntnisstands nicht ausgeschlossen werden, ist eine Lärmprognose geboten (E. 3.4). Anwendung der "Vollzugshilfe zur Ermittlung und Beurteilung der Lärmbelastung im Zusammenhang mit dem Betrieb öffentlicher Lokale" des "Cercle Bruit" (E. 3.5 und 3.6).

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références

ATF: 130 II 32

Article: Art. 89 BGG, Art. 11 und 25 USG