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Regeste

Art. 292 StGB; Verfügung einer unzuständigen Behörde.
Die Bestrafung aufgrund einer unzuständigerweise erlassenen Verfügung ist ausgeschlossen.
Offengelassen, wie bei einer klarerweise rechtsmissbräuchlichen Missachtung einer im Sinne von Art. 292 StGB von einer unzuständigen Behörde erlassenen Verfügung zu entscheiden wäre.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 292 StGB

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