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Regeste

Art. 156 ZGB; Berücksichtigung der Wünsche der Kinder bei der Gestaltung der Elternrechte.
Bei der Gestaltung der Elternrechte im Rahmen eines Scheidungsprozesses muss auch der Zuteilungswunsch des Kindes berücksichtigt werden, wenn es sich aufgrund des Alters und der Entwicklung des Kindes um einen gefestigten Entschluss handelt und wenn der Wunsch eine enge Gefühlsbeziehung zu einem Elternteil zum Ausdruck bringt.

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Referenzen

Artikel: Art. 156 ZGB