116 IB 321
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Regeste

Art. 103 lit. a OG und Art. 48 lit. a VwVG; Eröffnung einer Rodungsbewilligung; Koordination von Rodung und Kiesabbau.
1. Legitimation des Nachbarn, eine Rodungsbewilligung anzufechten (E. 2).
2. Ordnungsgemässe Eröffnung einer Rodungsbewilligung, die auch die Interessen Dritter berührt (E. 3a).
3. Rodung und Kiesabbau: Planungspflicht sowie materiell und verfahrensmässig zu koordinierende Rechtsanwendung bei engem Sachzusammenhang der anwendbaren Vorschriften (E. 4).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 103 lit. a OG, Art. 48 lit. a VwVG