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Regeste

Persönliche Freiheit; Verhaftung.
1. Ausnahme vom Erfordernis des aktuellen praktischen Interesses gemäss Art. 88 OG (E. 2).
2. Recht auf persönliche Freiheit insofern, als es vor willkürlicher Verhaftung schützt; Rechtsprechung und Prüfungsbefugnis des Bundesgerichts (E. 3 und 4).
3. Im konkreten Fall Bejahung des fehlenden öffentlichen Interesses an der Beschränkung der persönlichen Freiheit und der Verletzung des Verhältnismässigkeitsprinzips (E. 5).

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Referenzen

Artikel: Art. 88 OG