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Regeste

Art. 310 Abs. 1 ZGB, 44 lit. f OG.
Die Aufhebung der elterlichen Obhut als solche ist mit Berufung nicht anfechtbar; anders verhält es sich nur dann, wenn sie im Hinblick auf eine Unterbringung des Kindes in einer Anstalt erfolgt ist.

Inhalt

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Referenzen

Artikel: Art. 310 Abs. 1 ZGB