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Regeste

Art. 4 BV, Anspruch auf rechtliches Gehör: Recht auf Replik.
Recht auf Einsicht in die Akten als Voraussetzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Umfang und Grenzen.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

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Artikel: Art. 4 BV

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