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Regeste

Art. 33 RPG; Anwendbarkeit dieser Vorschrift auf Quartierpläne.
Ein Quartierplan, der als Sondernutzungsplan die Erschliessung und die Überbauung des erfassten Gebiets für jedermann verbindlich regelt und der zweckmässigen Nutzung des Bodens sowie der geordneten Besiedlung des Landes dient, ist ein Nutzungsplan im Sinne von Art. 14 ff. RPG, auf den die Rechtsschutzbestimmungen von Art. 33 RPG anwendbar sind.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 33 RPG, Art. 14 ff. RPG

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