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Regeste

Art. 4 BV, formelle Rechtsverweigerung.
Art. 33 Abs. 2 und 3 und Art. 36 Abs. 2 RPG.
1. Aktuelles praktisches Interesse an der staatsrechtlichen Beschwerde (E. 1).
2. Legitimation zur kantonalen Beschwerde (Art. 33 Abs. 3 RPG) gegen einen Entscheid, der aufgrund vorläufiger kantonaler Regelungen i.S. von Art. 36 Abs. 2 RPG ergangen ist (E. 2).
3. Anforderungen an eine subsidiäre Begründung des angefochtenen Entscheids, die es dem Bundesgericht erlauben würde, materiell zu entscheiden; im konkreten Fall nicht erfüllt (E. 3).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 36 Abs. 2 RPG, Art. 4 BV, Art. 33 Abs. 3 RPG