Regeste
Art. 5 Abs. 3 und Art. 30 KUVG : Versicherungsvorbehalte.
- Zulässigkeit eines nachträglichen Vorbehalts.
- Die Wirksamkeit des ordnungsgemäss verfügten Vorbehalts setzt nicht voraus, dass er vom Versicherten ausdrücklich anerkannt werde.