105 IV 194
Avviso importante:
Le versioni vecchie di Netscape non sono in grado di mostrare i grafici. La funzionalità della pagina web è comunque garantita. Se volesse utilizzare frequentemente questa pagina, le raccomandiamo di installare un browser aggiornato.
 

Regeste

Art. 173 ff. StGB, Ehrverletzungen.
1. Politische Angriffe: sie fallen nicht unter Art. 173 StGB, wenn sie nur ein ungünstiges Licht auf die politischen Qualitäten des Betroffenen werfen, aber nicht geeignet sind, ihn als Mensch verächtlich zu machen.
2. Für die Frage der Ehrenrührigkeit der Äusserungen ist entscheidend, welchen Sinn der unbefangene Hörer oder Leser ihnen nach den Umständen beilegen musste. Vor Wahlen und Abstimmungen haben die Äusserungen politischer Gegner beim Publikum nicht das gleiche Gewicht wie zu anderen Zeiten.

contenuto

documento intero
regesto: tedesco francese italiano

referenza

Articolo: Art. 173 ff. StGB