Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal
6B_835/2022
Verfügung vom 15. August 2022
Strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Denys, als präsidierendes Mitglied,
Gerichtsschreiberin Unseld.
Verfahrensbeteiligte
A.________,
vertreten durch Rechtsanwalt Silvan Keller,
Beschwerdeführer,
gegen
1. Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland, Hermann Götz-Strasse 24, Postfach, 8401 Winterthur,
2. B.________,
Beschwerdegegner.
Gegenstand
Nichtanhandnahme (Hausfriedensbruch); Rückzug,
Beschwerde gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich, III. Strafkammer, vom 30. Mai 2022 (UE210230-O/U/HON).
Erwägungen:
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 11. August 2022 zurückgezogen.
Demnach verfügt das präsidierende Mitglied:
1.
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
2.
Es werden keine Kosten erhoben.
3.
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Zürich, III. Strafkammer, schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 15. August 2022
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Das präsidierende Mitglied: Denys
Die Gerichtsschreiberin: Unseld