Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal
6B_1157/2023
Verfügung vom 19. Oktober 2023
I. strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichterin Jacquemoud-Rossari, Präsidentin,
Gerichtsschreiber Boller.
Verfahrensbeteiligte
A.________,
vertreten durch Rechtsanwalt Carl Ulrich Mayer,
Beschwerdeführer,
gegen
Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich, Güterstrasse 33, Postfach, 8010 Zürich,
Beschwerdegegnerin.
Gegenstand
Fahren in fahrunfähigem Zustand; Rückzug,
Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich, II. Strafkammer, vom 11. April 2023 (SB220240-O/U/nk-as).
Die Präsidentin zieht in Erwägung:
1.
Die Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 11. April 2023 wurde mit Schreiben vom 13. Oktober 2023 zurückgezogen.
2.
Es sind keine Kosten zu erheben.
Demnach verfügt die Präsidentin:
1.
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
2.
Es werden keine Kosten erhoben.
3.
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Zürich, II. Strafkammer, schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 19. Oktober 2023
Im Namen der I. strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Die Präsidentin: Jacquemoud-Rossari
Der Gerichtsschreiber: Boller