6B_1128/2018 11.12.2018
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Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
                 
 
 
6B_1128/2018  
 
 
Verfügung vom 11. Dezember 2018  
 
Strafrechtliche Abteilung  
 
Besetzung 
Bundesrichter Denys, Präsident, 
Gerichtsschreiberin Arquint Hill. 
 
Verfahrensbeteiligte 
X.________, 
Beschwerdeführer, 
 
gegen  
 
Stadtrichteramt Zürich, Postfach, 8022 Zürich, 
Beschwerdegegner. 
 
Gegenstand 
Strafbefehl, Rückzug der Einsprache; Rückzug, 
 
Beschwerde gegen die Verfügung des Obergerichts des Kantons Zürich, III. Strafkammer, vom 4. Oktober 2018 (UH180287-O/U/HEI). 
 
 
Erwägungen:  
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 10. Dezember 2018 zurückgezogen. 
 
 
Demnach verfügt der Präsident:  
 
1.   
Das Verfahren wird als gegenstandslos geworden am Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 
 
2.   
Es werden keine Kosten erhoben. 
 
3.   
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Zürich, III. Strafkammer, schriftlich mitgeteilt. 
 
 
Lausanne, 11. Dezember 2018 
 
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
 
Der Präsident: Denys 
 
Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill