6B_315/2024 17.06.2024
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Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
 
 
 
6B_315/2024  
 
 
Verfügung vom 17. Juni 2024  
 
I. strafrechtliche Abteilung  
 
Besetzung 
Bundesrichterin Jacquemoud-Rossari, Präsidentin, 
Gerichtsschreiberin Arquint Hill. 
 
Verfahrensbeteiligte 
A.________, 
vertreten durch Rechtsanwalt Philipp Matthias Bregy, 
Beschwerdeführerin, 
 
gegen  
 
Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis, Generalstaatsanwältin, Postfach, 1950 Sitten, 
Beschwerdegegnerin. 
 
Gegenstand 
Mehrfache Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz i.S.v. Art. 19 Abs. 1 lit. c BetmG; Rückzug, 
 
Beschwerde gegen das Urteil des Kantonsgerichts des Kantons Wallis, I. Strafrechtliche Abteilung, vom 12. März 2024 (P1 23 8). 
 
 
Die Präsidentin zieht in Erwägung:  
 
1.  
Die Beschwerde vom 19. April 2024 gegen das Urteil des Kantonsgerichts des Kantons Wallis vom 12. März 2024 wurde mit Eingabe vom 29. Mai 2024 zurückgezogen. Das Verfahren ist infolge Beschwerderückzugs abzuschreiben. 
 
2.  
Es werden keine Kosten erhoben. 
 
 
Demnach verfügt die Präsidentin:  
 
1.  
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 
 
2.  
Es werden keine Kosten erhoben. 
 
3.  
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Kantonsgericht des Kantons Wallis, I. Strafrechtliche Abteilung, schriftlich mitgeteilt. 
 
 
Lausanne, 17. Juni 2024 
 
Im Namen der I. strafrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
 
Die Präsidentin: Jacquemoud-Rossari 
 
Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill