6B_1312/2023 18.12.2023
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Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
 
 
 
6B_1312/2023  
 
 
Verfügung vom 18. Dezember 2023  
 
I. strafrechtliche Abteilung  
 
Besetzung 
Bundesrichterin Jacquemoud-Rossari, Präsidentin, 
Gerichtsschreiberin Arquint Hill. 
 
Verfahrensbeteiligte 
A.________, 
vertreten durch Rechtsanwalt Rainer L. Fringeli, 
Beschwerdeführer, 
 
gegen  
 
Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Solothurn, Franziskanerhof, Barfüssergasse 28, Postfach 157, 4502 Solothurn, 
Beschwerdegegnerin. 
 
Gegenstand 
Mehrfacher Diebstahl, Hausfriedensbruch; Landesverweisung, Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS); Willkür, Grundsatz in dubio pro reo; Rückzug, 
 
Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Solothurn, Strafkammer, vom 10. Oktober 2023 (STBER.2022.102). 
 
 
Die Präsidentin zieht in Erwägung:  
 
1.  
Die am 24. November 2023 eingereichte Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Solothurn vom 10. Oktober 2023 wurde mit Schreiben vom 12. Dezember 2023 zurückgezogen. 
 
2.  
Es sind keine Kosten zu erheben. 
 
 
Demnach verfügt die Präsidentin:  
 
1.  
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 
 
2.  
Es werden keine Kosten erhoben. 
 
3.  
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Solothurn, Strafkammer, schriftlich mitgeteilt. 
 
 
Lausanne, 18. Dezember 2023 
 
Im Namen der I. strafrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
 
Die Präsidentin: Jacquemoud-Rossari 
 
Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill