6B_1330/2023 18.12.2023
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Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
 
 
 
6B_1330/2023  
 
 
Verfügung vom 18. Dezember 2023  
 
I. strafrechtliche Abteilung  
 
Besetzung 
Bundesrichterin Jacquemoud-Rossari, Präsidentin, 
Gerichtsschreiberin Arquint Hill. 
 
Verfahrensbeteiligte 
A.________, 
vertreten durch Advokatin Angela Agostino-Passerini, 
Beschwerdeführer, 
 
gegen  
 
Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt, Binningerstrasse 21, 4051 Basel, 
Beschwerdegegnerin. 
 
Gegenstand 
Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz; Landesverweisung, Ausschreibung im Schengener Informationssystem; Rückzug, 
 
Beschwerde gegen das Urteil des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt, Dreiergericht, vom 22. Juni 2023 (SB.2022.85). 
 
 
Die Präsidentin zieht in Erwägung:  
 
 
1.  
Die am 30. November 2023 eingereichte Beschwerde gegen das Urteil des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt vom 22. Juni 2023 wurde mit Schreiben vom 15. Dezember 2023 zurückgezogen. 
 
2.  
Es sind keine Kosten zu erheben. 
 
 
Demnach verfügt die Präsidentin:  
 
1.  
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 
 
2.  
Es werden keine Kosten erhoben. 
 
3.  
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt, Dreiergericht, schriftlich mitgeteilt. 
 
 
Lausanne, 18. Dezember 2023 
 
Im Namen der I. strafrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
 
Die Präsidentin: Jacquemoud-Rossari 
 
Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill