6B_1411/2021 05.01.2022
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Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
 
 
 
6B_1411/2021  
 
 
Verfügung vom 5. Januar 2022  
 
Strafrechtliche Abteilung  
 
Besetzung 
Bundesrichter Denys, präsidierendes Mitglied, 
Gerichtsschreiberin Arquint Hill. 
 
Verfahrensbeteiligte 
A.________, 
vertreten durch Rechtsanwalt Christof Egli, 
Beschwerdeführer, 
 
gegen  
 
Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Thurgau, Maurerstrasse 2, 8510 Frauenfeld, 
Beschwerdegegnerin. 
 
Gegenstand 
Gehilfenschaft zur qualifizierten groben Verletzung von Verkehrsregeln; Grundsatz in dubio pro reo; Rückzug 
 
Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Thurgau vom 4. Oktober 2021 (SBR.2021.37). 
 
 
Das präsidierende Mitglied zieht in Erwägung:  
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 3. Januar 2022 zurückgezogen. 
 
 
Demnach verfügt das präsidierende Mitglied:  
 
1.  
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 
 
2.  
Es werden keine Kosten erhoben. 
 
3.  
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Thurgau schriftlich mitgeteilt. 
 
 
Lausanne, 5. Januar 2022 
 
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
 
Das präsidierende Mitglied: Denys 
 
Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill