4A_294/2024 21.05.2024
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Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
 
 
 
4A_294/2024  
 
 
Verfügung vom 21. Mai 2024  
 
I. zivilrechtliche Abteilung  
 
Besetzung 
Bundesrichterin Kiss, präsidierendes Mitglied, 
Gerichtsschreiber Leemann. 
 
Verfahrensbeteiligte 
A.________, 
vertreten durch Rechtsanwältin Melina Tzikas, 
Beschwerdeführerin, 
 
gegen  
 
B.________ AG, 
Beschwerdegegnerin. 
 
Gegenstand 
Taggeld, unentgeltliche Rechtspflege; Rückzug der Beschwerde, 
 
Beschwerde gegen die Verfügung des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 7. März 2024 (731 24 55). 
 
 
Erwägungen:  
 
1.  
Mit Verfügung vom 7. März 2024 wies der Instruktionsrichter am Kantonsgericht Basel-Landschaft das Gesuch der Beschwerdeführerin um unentgeltliche Verbeiständung ab. 
Die Beschwerdeführerin erhob gegen diese Verfügung beim Kantonsgericht mit Eingabe vom 11. März 2024 Einsprache. 
Mit Urteil vom 2. Mai 2024 trat das Kantonsgericht auf die von der Beschwerdeführerin erhobene Einsprache vom 11. März 2024 nicht ein und leitete die Eingabe vom 11. März 2024 zuständigkeitshalber an das Bundesgericht weiter. 
Mit Eingabe vom 16. Mai 2024 erklärte die Rechtsvertreterin der Beschwerdeführerin dem Bundesgericht, sie ziehe die Rechtsmitteleingabe vom 11. März 2024 zurück. 
 
2.  
Aufgrund des erklärten Rückzugs ist das Verfahren als erledigt abzuschreiben (Art. 32 Abs. 2 BGG). 
Unter den gegebenen Umständen ist ausnahmsweise auf die Erhebung von Gerichtskosten zu verzichten (Art. 66 Abs. 1 zweiter Satz BGG). Der Beschwerdegegnerin steht keine Parteientschädigung zu (Art. 68 Abs. 2 BGG). 
 
 
Demnach verfügt das präsidierende Mitglied:  
 
1.  
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 
 
2.  
Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 
 
3.  
Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen. 
 
4.  
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Kantonsgericht Basel-Landschaft schriftlich mitgeteilt. 
 
 
Lausanne, 21. Mai 2024 
 
Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
 
Das präsidierende Mitglied: Kiss 
 
Der Gerichtsschreiber: Leemann