Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal
1C_601/2021
Verfügung vom 20. Oktober 2022
I. öffentlich-rechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Kneubühler, Präsident,
Gerichtsschreiber Pfäffli.
Verfahrensbeteiligte
A.________,
Beschwerdeführer,
gegen
Katholischer Konfessionsteil des Kantons St. Gallen, Administrationsrat,
Kosterhof 6a, 9000 St. Gallen,
Beschwerdegegner,
Politische Gemeinde St. Gallen, Baubewilligungskommission, Neugasse 3, 9004 St. Gallen,
Baudepartement des Kantons St. Gallen, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St. Gallen.
Gegenstand
Baubewilligung (Innenumbauten und Dachaufbauten),
Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen, Abteilung I, vom 1. September 2021 (B 2021/35).
In Erwägung,
dass A.________ mit Eingabe vom 7. Oktober 2021 Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 1. September 2021 erhoben hat;
dass der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 12. Oktober 2022 seine Beschwerde vom 7. Oktober 2021 zurückgezogen hat;
dass das Beschwerdeverfahren somit als durch Beschwerderückzug erledigt im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG abzuschreiben ist;
dass der Beschwerdeführer entsprechend dem Verfahrensausgang die Gerichtskosten zu tragen hat (Art. 66 Abs. 1 BGG);
dass dem nicht anwaltlich vertretenen Beschwerdegegner keine Parteientschädigung zusteht ( Art. 68 Abs. 1 und 2 BGG );
verfügt der Präsident:
1.
Das Verfahren 1C_601/2021 wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
2.
Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
3.
Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.
4.
Diese Verfügung wird den Parteien, der Politischen Gemeinde St. Gallen, dem Baudepartement des Kantons St. Gallen und dem Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen, Abteilung I, schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 20. Oktober 2022
Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Kneubühler
Der Gerichtsschreiber: Pfäffli