Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal
6B_1280/2023
Verfügung vom 15. November 2023
I. strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichterin Jacquemoud-Rossari, Präsidentin,
Gerichtsschreiberin Arquint Hill.
Verfahrensbeteiligte
A.________,
Beschwerdeführerin,
gegen
Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Thurgau, Maurerstrasse 2, 8510 Frauenfeld,
Beschwerdegegnerin.
Gegenstand
Revision eines Strafbefehls; Rückzug,
Beschwerde gegen den Zirkularentscheid des Obergerichts des Kantons Thurgau vom 7. November 2023 (SAR.2023.2).
Die Präsidentin zieht in Erwägung:
Die Beschwerde gegen den Zirkularentscheid des Obergerichts des Kantons Thurgau vom 7. November 2023 wurde mit Schreiben vom 13. November 2023 zurückgezogen.
Demnach verfügt die Präsidentin:
1.
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
2.
Es werden keine Kosten erhoben.
3.
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Thurgau schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 15. November 2023
Im Namen der I. strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Die Präsidentin: Jacquemoud-Rossari
Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill