Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal
6B_837/2023
Verfügung vom 21. Juni 2023
Strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Denys, als präsidierendes Mitglied,
Gerichtsschreiberin Arquint Hill.
Verfahrensbeteiligte
A.________,
vertreten durch Rechtsanwalt Julian Burkhalter,
Beschwerdeführer,
gegen
Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau, Frey-Herosé-Strasse 20, Wielandhaus, 5001 Aarau,
Beschwerdegegnerin.
Gegenstand
Teil-Einstellungsverfügung, Kosten- und Entschädigungsfolgen, Rückzug,
Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau, Beschwerdekammer in Strafsachen, vom 10. Mai 2023 (SBK.2023.29).
Das präsidierende Mitglied zieht in Erwägung:
Die Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau vom 10. Mai 2023 wurde mit Schreiben vom 20. Juni 2023 zurückgezogen.
Demnach verfügt das präsidierende Mitglied:
1.
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
2.
Es werden keine Kosten erhoben.
3.
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Aargau, Beschwerdekammer in Strafsachen, schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 21. Juni 2023
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Das präsidierende Mitglied: Denys
Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill