Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal
6B_1330/2023
Verfügung vom 18. Dezember 2023
I. strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichterin Jacquemoud-Rossari, Präsidentin,
Gerichtsschreiberin Arquint Hill.
Verfahrensbeteiligte
A.________,
vertreten durch Advokatin Angela Agostino-Passerini,
Beschwerdeführer,
gegen
Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt, Binningerstrasse 21, 4051 Basel,
Beschwerdegegnerin.
Gegenstand
Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz; Landesverweisung, Ausschreibung im Schengener Informationssystem; Rückzug,
Beschwerde gegen das Urteil des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt, Dreiergericht, vom 22. Juni 2023 (SB.2022.85).
Die Präsidentin zieht in Erwägung:
1.
Die am 30. November 2023 eingereichte Beschwerde gegen das Urteil des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt vom 22. Juni 2023 wurde mit Schreiben vom 15. Dezember 2023 zurückgezogen.
2.
Es sind keine Kosten zu erheben.
Demnach verfügt die Präsidentin:
1.
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
2.
Es werden keine Kosten erhoben.
3.
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt, Dreiergericht, schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 18. Dezember 2023
Im Namen der I. strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Die Präsidentin: Jacquemoud-Rossari
Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill