6B_612/2023 31.05.2023
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Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
 
 
 
6B_612/2023  
 
 
Verfügung vom 31. Mai 2023  
 
Strafrechtliche Abteilung  
 
Besetzung 
Bundesrichterin van de Graaf, als präsidierendes Mitglied, 
Gerichtsschreiberin Arquint Hill. 
 
Verfahrensbeteiligte 
A.________, 
vertreten durch Rechtsanwältin Fabienne Brunner, 
Beschwerdeführer, 
 
gegen  
 
Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau, 
Frey-Herosé-Strasse 20, Wielandhaus, 5001 Aarau, 
Beschwerdegegnerin. 
 
Gegenstand 
Verlängerung der Probezeit; Rückzug, 
 
Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau, Beschwerdekammer in Strafsachen, vom 3. April 2023 (SBK.2023.28). 
 
 
Erwägungen:  
Die Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau vom 3. April 2023 wurde mit Schreiben vom 25. Mai 2023 zurückgezogen. 
 
 
Demnach verfügt das präsidierende Mitglied:  
 
1.  
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 
 
2.  
Es werden keine Kosten erhoben. 
 
3.  
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Aargau, Beschwerdekammer in Strafsachen, schriftlich mitgeteilt. 
 
 
Lausanne, 31. Mai 2023 
 
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
 
Das präsidierende Mitglied: 
 
Die Gerichtsschreiberin: