4A_392/2022 25.10.2022
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Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
 
 
 
4A_392/2022  
 
 
Verfügung vom 25. Oktober 2022  
 
I. zivilrechtliche Abteilung  
 
Besetzung 
Bundesrichterin Kiss, präsidierendes Mitglied, 
Gerichtsschreiber Widmer. 
 
Verfahrensbeteiligte 
A.________ Inc., 
vertreten durch Rechtsanwältin Cinzia Catelli und Rechtsanwälte Dr. Urs Kägi und Dr. Predrag Sunaric, 
Beschwerdeführerin, 
 
gegen  
 
B.________ SA, 
vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Bernhard Berger und Manuel Imfeld, 
Beschwerdegegnerin. 
 
Gegenstand 
Kaufvertrag; Rückzug, 
 
Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Solothurn, Zivilkammer, vom 10. August 2022 (ZKBER.2021.11). 
 
 
In Erwägung,  
dass die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 14. September 2022 Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Solothurn vom 10. August 2022 erhob; 
dass die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 13. Oktober 2022 mitteilte, sie ziehe ihre Beschwerde vom 14. September 2022 infolge eines zwischen den Parteien geschlossenen Vergleichs zurück und ersuche darum, das Verfahren unter Wettschlagung der Parteikosten als erledigt abzuschreiben; 
dass die Beschwerdegegnerin mit Schreiben vom gleichen Tag bestätigte, dass sie auf eine Parteientschädigung verzichte; 
dass das Verfahren als durch Rückzug der Beschwerde erledigt abzuschreiben ist (Art. 32 Abs. 2 BGG); 
dass die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens der Beschwerdeführerin aufzuerlegen sind und für das bundesgerichtliche Verfahren gemäss der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung keine Parteientschädigung zuzusprechen ist (Art. 66 und 68 BGG); 
 
 
verfügt das präsidierende Mitglied:  
 
1.  
Das Verfahren 4A_392/2022 wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 
 
2.  
Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden der Beschwerdeführerin auferlegt. 
 
3.  
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Solothurn, Zivilkammer, schriftlich mitgeteilt. 
 
 
Lausanne, 25. Oktober 2022 
 
Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
 
Das präsidierende Mitglied: Kiss 
 
Der Gerichtsschreiber: Widmer