1C_123/2018 06.09.2018
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Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
                 
 
 
1C_123/2018  
 
 
Verfügung vom 6. September 2018  
 
I. öffentlich-rechtliche Abteilung  
 
Besetzung 
Bundesrichter Merkli, Präsident, 
Gerichtsschreiber Pfäffli. 
 
Verfahrensbeteiligte 
Herbert Andreas Hörler, 
Beschwerdeführer, vertreten durch 
Rechtsanwalt Dr. Werner Ritter, 
 
gegen  
 
Bezirk Schlatt-Haslen, vertr. durch den Bezirksrat, 
Standeskommission des Kantons Appenzell I.Rh. 
 
Gegenstand 
Stimmrechtsbeschwerde, 
 
Beschwerde gegen den Entscheid des Kantonsgerichts Appenzell I.Rh., Abteilung Verwaltungsgericht, vom 16. Januar 2018 (V 10-2017). 
 
 
In Erwägung,  
dass Herbert Hörler am 9. März 2018 Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen den Entscheid des Kantonsgerichts Appenzell I.Rh. vom 16. Januar 2018 erhoben hat; 
dass das Bundesgericht auf Ersuchen des Beschwerdeführers das Verfahren mit Verfügung vom 30. April 2018 bis zum 31. August 2018 ausgesetzt hat; 
dass sich die Parteien aussergerichtlich mit Vereinbarung vom 14. August 2018 geeinigt haben; 
dass sich der Beschwerdeführer gemäss Ziffer 1.2. der Vereinbarung zum Rückzug der Beschwerde verpflichtet hat; 
dass der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 31. August 2018 seine Beschwerde zurückgezogen hat; 
dass das Beschwerdeverfahren somit im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG als durch Beschwerderückzug erledigt abzuschreiben ist; 
dass auf eine Kostenauflage zu verzichten ist (Art. 66 Abs. 1 BGG); 
 
 
verfügt der Präsident:  
 
1.   
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 
 
2.   
Es werden keine Kosten erhoben. 
 
3.   
Diese Verfügung wird dem Beschwerdeführer, dem Bezirk Schlatt-Haslen, der Standeskommission des Kantons Appenzell I.Rh. und dem Kantonsgericht Appenzell I.Rh., Abteilung Verwaltungsgericht, schriftlich mitgeteilt. 
 
 
Lausanne, 6. September 2018 
 
Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
 
Der Präsident: Merkli 
 
Der Gerichtsschreiber: Pfäffli